Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, also ich versuche die von ihnen gewünschte Kurzfassung: -es gab eine mündliche Absprache mit meiner unmittelbar Vorgesetzten über die 2 Jahre EU ...die sich aber heute an nichts mehr erinnern will (ist übrigens auch die Frau vom „großen“ Chef) - den Antrag fürs 1 Jahr EU wurde vom Chef unterschrieben ohne die Dauer einzutragen. Da er sehr schusselig ist dachte ich er hat es vergessen und habe das Datum nachgetragen - beim Antrag für das 2 Jahr wurde unterschrieben ...aber das BIS-Datum vom EU war durchgestrichen... ohne eine Anmerkung oder sonstigen Kommentar Wie ist die Rechtslage? Wenn sich der AG nie gemeldet hat, ist es da nicht eine Duldung? Sollte ein Antrag nachgereicht werden? Was für Konsequenzen kann ein AG ziehen? ....Danke! LG Jana
Liebe Jana, wenn Sie es nicht schriftlich haben, können Sie es nicht beweisen. Wenn Sie ein Jahr beantragt haben, fürchte ich, daran sind Sie gebunden. Der zweite Antrag müsste ausgelegt werden. Ich kann mir das schlecht vorstellen. Am besten gehen Sie mit Vorgang zum Gewerbeaufsichtsamt, dort kann man Sie individuell beraten. Gruß, NB
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