Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader ! Es sind zwar immer dieselben Fragen und Antworten, aber ich kann sie leider nicht für mich umsetzen. Ich hoffe es nervt sie jetzt nicht zu sehr diese Fragen zum X.-Mal zu beantworten: 1. Ich befinde mich z.Z. im EU, mein zweites Kind kommt Mitte Jan. (18.1.02). Verstehe ich das richtig, das mein EU bez. beim 2. Kind ja Elternzeit dann zum Jan. 2005 endet? Muß ich dem Arbeitgeber Bescheid darüber geben? Entstehen irgendwelche weiteren Pflichten od. Ansprüche für mich? 2. Habe ich irgendwelche Geldansprüche für das 2. Kind? Eventuell 25.-Dm Tagegeld von der Krankenkasse für die Mutterschutzzeit, oder so ähnlich?, oder gibt es das im EU nicht? Wo kann ich vielleicht näheres erfahren? 3. Wann und wie oft muß ich Erziehungsgeld beantragen? Mein Mann hat das nach der Entbindung für mich gemacht, und es wurde seitdem nichts neues beantragt. Ist es richtig, daß EG auch rückwirkend gezahlt wird? 4. Seit mein Gehalt weggefallen ist(ca. 1500 DM), müssen wir mit dem Geld so furchtbar knappsen und ich weiß kaum wovon wir die laufenden Kosten bezahlen sollen. Gibt es irgendwelche Anlaufstellen für mich? Sowas wie Wohngeld o.ä., ich kenne mich halt nicht so aus... Gibt es auch individuelle Hilfen (nur auf meine Person als Mutter bezogen) oder wird das Gehalt des Partners immer mit angerechnet? Ich bitte um schnelle Antwort bin echt verzweifelt!!
Hallo, 1.Sie müssen den AG über die weitere SS informieren, unabhängig davon geht der EU des 1. Kindes solange, wie er beantragt wurde. Dannach beginnt der EU vom 2. Kind. (wenn Sie die ANtworten der letzten Tage zu dem Thema kennen, haben Sie sicherlich die Stellungnahme des MInisteriums gelesen). 2. Sie bekommen das Mutterschaftssgeld von der KK IHv höchstens DM 25 wie beim ersten Kind, es entfällt aber der AG-Anteil. Näheres weiß Ihre KK 3. Sie bekommen nur einmal EG, egal, wie viele KInder Sie haben. Die Einkommensgrenze erhöht sich nur. 4.Das Gehalt wird immer mit angerechnet, wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Ausser KG, EG und Mutterschaftsgeld gibt es nur Geld vom SA. Gruß, NB
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