Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Etwas verunsichert....

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Etwas verunsichert....

Filinchen1912

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Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte, zur Zeit im 2. Jahr Elternzeit mit meiner 1 1/2 jährigen Tochter noch bis März 2014 zu hause. Ab 01.04.2014 ist die Rückkehr zur Arbeit vereinbart. Nun bin ich eventuell schwanger, wie geht es weiter? Es ist noch keine Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit besprochen, auch hatte ich das obligatorische Beschäftigungsverbot bei der vorrangegangenen Schwangerschaft. Gehe ich "automatisch" wieder ins Beschäftigungsverbot? Bekomme ich dann auch diesen Lohnausgleich wie bei der letzten Schwangerschaft. (U2-Umlage) Und auch noch wichtig, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Viele Fragen und ich habe keine klaren Antworten bekommen. Recht herzlichen Dank im Vor raus für Ihre Antworten! LG, Maren


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, an dem Tag, an dem sie eigentlich wieder arbeiten würden, gehen Sie automatisch in ein neues Beschäftigungsverbot und bekommen bis zum Mutterschutz den Lohn. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Dann bekommst Du ab 1.04. Deinen alten Lohn wie vor dem ersten Kind. Es gab ja keine Vertragsänderung oder Stundenkürzung, also lebt Dein Vollzeitvertrag wieder auf. Elterngeld wird der Mindestsatz sein + 75€ Geschwisterbonus vermutlich. Wann wäre denn neuer Mutterschutzbeginn ? Die 12 Monate davor zählen zur Ermittlung des neuen Elterngeldes.


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