Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eterngeldberechnung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eterngeldberechnung

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Hallo, am 24.07.2005 habe ich mein erstes Kind bekommen und dann zwei Jahre erzeihungsurlaub genommen. Nun möchte ich wieder arbeiten gehen, allerdings planen wir auch für ein geschwisterchen. Für die berechnung des Elterngeldes würden ja dann die Gehaltsnachweise für meine letzten 12 Monate welche ich dann wieder gearbeitet hätte. Was ist aber wenn ich aber schon eher schwanger werden würde und ich so z. b nur 9 oder 10 monate arbeiten würde? Verstehe ich das richtig das sich das elterngeld für mich dann reduzieren würde weil ich vorher erzeihungsgeld bekommen habe? mfg Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB


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