Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Es wäre schön, wenn auch meine Frage beantwortet wird... :-(

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Es wäre schön, wenn auch meine Frage beantwortet wird... :-(

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen schon einmal gefragt wg. einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen AG in der Elternzeit. Darüber bin ich ja jetzt vollstens informiert, ABER, was passiert, wenn der alte AG sich gar nicht meldet innerhalb dieser 4-Wochenfrist. Ist das dann automatisch eine Genehmigung von ihm für einen Nebenjob oder wie kann ich das verstehen (ich frage deshalb, weil nach Anfrage bei meinem alten AG schon 1,5 Wochen rum sind) und ich auf heißen Kohlen sitze wegen dem neuen Job... :-( Freue mich wieder auf Nachrichten, Gruß, Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, automatisch gibt es hier keine Zusage. Da er nicht verpflichtet ist, zuszutimmen (wenn betriebliche Gründe bestehen), würde ich einfach mal hinfahren u mit ihm reden Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Du musst mal suchen, hier war neulich so eine Frage. Ich meine, dass Frau Bader da geantwortet hat, dass man diese Genehmigung schon braucht. Ich würde hinfahren und da direkt nachfragen und es mir schriftlich geben lassen. Oder Einschreiben mit Rückschein und nochmal eine Frist setzen. Allerdings haben sie dann ja nun auch noch 2,5 Wochen Zeit nach der Frist. Einfach anfangen kann man ohne Zustimmung nicht, soweit ich mich erinnere an den alten Post dazu.


Mitglied inaktiv

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die Firma ist in Hamburg und ich habe momentan nicht viel Geld für so eine Strecke, deshalb brauch ich ja unbedingt seine Zustimmung, damit ich Geld verdienen kann :-(....ich warte jetzt ab und dann mal schauen.....


Mitglied inaktiv

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Bliebe noch anzurufen. Was anderes bleibt dann wohl nicht. Vielleicht kannst Du es telefonisch klären .


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