Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich lebe seit 4 Jahren getrennt, mein Mann möchte jetzt die Scheidung. Im Oktober (noch ehelich) bekomme ich mein Kind und weiß weder Name noch Adresse des Vaters. Da mein Mann nicht der Vater ist, wollte ich beim Jugendamt eine Vaterschaftsnichterklärung machen. Jugendamt sagt: Geht nur, wenn die Scheidung eingereicht ist und ich einen Vater benennen kann. Warum??? Wir müssen nach der Scheidung ein Gerichtsverfahren einleiten und einen Vaterschaftstest machen lassen. Unnötige Kosten, wo doch alles klar ist. Oder habe ich eine falsche Auskunft vom Jugendamt bekommen?
Hallo, ein in der Ehe gezeugtes/ geborenes Kind gilt erst einmal als ehelich. Und zwar bis zur Rechtskraft der Scheidung. Wenn Ihr Kind danach geboren wird, ist es nicht ganz so problematisch. Ansonsten gilt der Ehemann automatisch als Vater u kann erst nach der Scheidung die Vaterschaft anfechten. Das geht unproblematisch. wenn ein "echter" Vater die Vaterschaft anerkennt. In Ihrem FAll ist es aber problematisch. Krass gesagt: der Staat möchte einen Vater haben, damit dieser eine unterhaltspflicht hat. Gruß, NB
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