Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ERzU abgelaufen...

Frage: ERzU abgelaufen...

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau bader, mein Erzu läuft im Dez. aus, dann sind es noch sechs Wochen bis zum nächsten Mutterschutz. Weiter unten steht, ich bekomme dann normal Gehalt, Mu-schaftsgeld etc... Gilt das auch, wenn ich teilweise krankgeschrieben bin? In der 1. SSw war ich schon nicht so fit. Wenn ich aber kündige und arbeitslos melde, bekomme ich wesentlich weniger Geld und keinen ErZU, der auf die Rente angerechnet wird? Und, noch eine Frage, mein AG behauptet (Sparkasse, öff.Denst), es gebe NUR die Möglichkleit, kündigen oder ganztags arbeiten, von der neuen Schwangerschaft wissen die ja noch nicht. Gibt es nicht ein neues Teilzeitgesetz oder die Mögl, dern ErzU zu verlängern?? Sonderurlaub... war bisher immer bei Kollegen möglich! Vielen Dank für Ihre Antwort!! Silkee


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Silke, 1. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. 2. Ansonsten müssen Sie in der Zwischenzeit ganz normal arbeiten, es sei denn, Sie sind krank geschrieben. Kündigen würde ich auf keinen FAll, da haben Sie dann erhebliche NAchteile.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

..zum Teilzeitgesetz... es sind 800 Mitarbeiter, ich bin seit 12/99 im Muschu, habe 9 Jahre dort gearbeitet.. die teilzeit wollte ich eher NACH dem ErzU. Mein Beitrag oben ist etwas wirr, weil ich so aufgewühlt bin, habe mir das ganze leichter vorgestellt, bin jetzt scheinbar wieder schwanger (erst 5. Woche). Und irgendwie weiß ich nicht recht, wie ich mich verhalten soll. Ganz arbeiten kann ich nicht, teilzeit Stellen gibt es nur auf ewige warteliste... Ich freue mich schon auf ihre Antwort. Silkee


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Zum einen: Bei 800 MA hast Du ein Recht auf Teilzeit, der AG kann nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Belange dagegensprechen. Das würde ich mir dann schriftlich geben lassen und evtl. vom Gewerbeaufsichtsamt prüfen lassen, ob das O.K. ist. Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen während der SS nicht voll arbeiten kannst, gibt es noch die Möglichkeit eines teilweisen Beschäftigungsverbots. Ich hatte das und durfte wegen Kreislaufbeschwerden und frühzeitigen Wehen nur 4 Stunden am Tag arbeiten. Gehalt habe ich aber für die Vollzeitstelle bekommen. Das muß aber der Gyn aussprechen und gut begründen, sowas wird gerne von den AGs überprüft. LG, Elisabeth.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.