Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungzeit

Frage: Erziehungzeit

Mitglied inaktiv

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Ich war vor der Geb. meines Sohnes 06.05.02 arbeitslos. Jetzt bekomme ich 6 Monate Erziehungsgeld und natürlich das Kindergeld. Aber was ist nach diesen 6 Monaten? Habe ich da wieder anspruch auf Arbeitslosengeld?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich haben Sie auch in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansosnten läuft das Jahr danach weiter. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich kann und ich möchte auch nicht den kleinen jetzt schon in fremde Hände geben. Also bin ich nicht vermittelbar von wo kann ich den nach den 6 Monaten Erziehunggeld Gelder bekommen. Den 154€ Kindergeld kommen wir nicht weit.Da mein Lebensgefährte zwar sehr gut verdient aber er aus erster Ehe noch ein Kind mit gebracht hat und aus der Ehe noch ca. 20.000€ schulden zu bezahlen sind. Sied das ganz schlecht für uns aus. Was oder wo kann ich zuschüße Beantragen oder Bekommen.


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