Mitglied inaktiv
Ich war vor der Geb. meines Sohnes 06.05.02 arbeitslos. Jetzt bekomme ich 6 Monate Erziehungsgeld und natürlich das Kindergeld. Aber was ist nach diesen 6 Monaten? Habe ich da wieder anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo, eigentlich haben Sie auch in dieser Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ansosnten läuft das Jahr danach weiter. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich kann und ich möchte auch nicht den kleinen jetzt schon in fremde Hände geben. Also bin ich nicht vermittelbar von wo kann ich den nach den 6 Monaten Erziehunggeld Gelder bekommen. Den 154€ Kindergeld kommen wir nicht weit.Da mein Lebensgefährte zwar sehr gut verdient aber er aus erster Ehe noch ein Kind mit gebracht hat und aus der Ehe noch ca. 20.000€ schulden zu bezahlen sind. Sied das ganz schlecht für uns aus. Was oder wo kann ich zuschüße Beantragen oder Bekommen.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob während Elternzeit