Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeitfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungszeitfrage

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich brauch Ihre Hilfe. Und zwar war es so geplant, dass ich ab Oktober 2004 wieder arbeiten gehe und damit meine Erziehungszeit beendet ist und alles war auch so beantragt. Nun ist es aber so, dass mein Mann es beruflich einrichten könnte, dass er dann ab Oktober zu Hause bleibt und die Erziehungszeit weiterführen könnte. Geht das einfach so oder könnte es Probleme geben, weil es Anfangs bei der Erziehungsgeldstelle anders beantragt war? Ganz liebe Grüße Jeannette


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, eine Verkürzung geht nur mit Zustimmung des AG oder aus wichtigen wirtschaftlichen Gründe, zB Mann wird arbeitslos. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Dann werden halt die Einkommenverhältnisse neu geprüft, meldem müsst Ihr das schon! Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Désirée, Danke für Deinen Beitrag. Ja melden wollen wir das ja auf jeden Fall. Meine Bedenken liegen nur darin, ob das so einfach möglich ist, obwohl wir anfangs nur bis Oktober beantragt hatten? LG Jeannette


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