Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeit und Kündigung

Frage: Erziehungszeit und Kündigung

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Hallo Frau Bader, ich habe da mal gleich zwei Fragen. Ich habe für mich die Erziehungszeit beantragt. Mein Chef hat schon in der Schwangerschaft versucht mich zu kündigen, was ihm nicht gelang. Jetzt hat er mir vorsorglich zum nächst möglichen Termin gekündigt. Sprich nach der Erziehungszeit.Nun habe ich bei ihm erst 3Monate gearbeitet. Wie berechnet mich dann das Arbeitsamt. Zählt der Erziehungsurlaub da auch mit rein? Werde ich denn nach meinem Gehalt vor der Schwangerschaft berechnet. Sonst würde ich ja nur Arbeitslosenhilfe bekommen. Nun habe ich mir überlegt, jetzt schon wieder arbeiten zu gehen. (natürlich in einer anderen Firma). Kann ich jetzt den Erziehungsurlaub auf den Vater übertragen? Bin jetzt 4 Monate im EU. Vielen dank im vorraus für eine Antwort. Cathleen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das nicht so ganz. Im EU kann Ihnen niicht gekündigt werden. Lassen Sie sich beim Arbeitsamt bheraten. Gruß, NB


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