Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich hatte bei meiner Arbeitsstelle 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. zum31.07.2001 sind die 2 JAHRE UM; ICH WÜRDE ABER GERNE NOCH EIN Jahr verlängern. Bis wann muß ich spätestens bescgeid geben, das ich verlängern möchte. Falls mein Mann aber doch keine Arbeitsstelle findet, dann werde ich doch wieder hin gehen müssen. Also versuche ich das so lang wie möglich hinzuziehen!!!!
Hallo, eine Verlängerung it nur mit Zustimmung des AG möglich. Wenden Sie sich zeitig an ihn! Gruß, NB
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