Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsulaubsbeendigung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsulaubsbeendigung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin es nochmal. Mein dreijähriger Erziehungsurlaub endet am 22.12 2001.Ich dachte das erst nach dem Mutterschutz die drei Jahre Erziehungsurlaub beginnen! Gruß Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe KAtrin, zu den drei J. gehört der Mutterschutz dazu. Das bedeutet, dass man höchstens bis zum 3. Geb. des KIndes EU nehmen kann. Gruß, NB


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