Knabbi80
Hallo, im Moment bin ich 22. SSW. Mein Mann arbeitet Vollzeit und ich in Teilzeit, bin aber im Moment im BV. Für mich steht fest, ich möchte direkt 3 Jahre zuhause bleiben. Mein Mann das 1. Jahr mit mir zusammen und dann 5.+6. LJ. Da wir soviel Zeit wie möglich für unser Kind haben möchten. Meine Frage wäre, wie würde das Finanziell aussehen und wer bekommt wie lange und wieviel Elterngeld. So richtig bin ich bisher nicht fündig geworden. Das heißt nicht, das wir auf Staats Kosten leben wollen, wir gehen ja arbeiten. Nur würde ich gern wissen wie es sich damit verhält. Vielen Dank
Hallo, Sie können jeder bis zu 3 Jahre EZ nehmen. EG bekommen Sie frei zu verteilen 12 Mo (2 weitere werden Ihnen zugeordnet in den MG Monaten). Wenn jeder 3 Jahre zuhause bleiben will, muss das privat finanziert werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn ihr euch das leisten könnt.....ihr habt zusammen 14 Monate Basis-EG, die könnt ihr untereinander aufteilen wie ihr wollt (oder z.T. in EG Plus wandeln), der Rest ist euer Privatvergnügen.
misses-cat
Ihr Habt zusammen 14 Monate elterngeld Basis maximal 1800 Euro oder 26 Monate elterngeldplus maximal 900 Euro dazu wenigstens zwei Basis Monate die immer dir mit dem Mutterschutz verrechnet werden. Wie ihr das untereinander aufteilt ist eure Sache.
Suomi
Wenn Dein Partner mehr verdient als Du, macht es Sinn, dass er die meisten Elterngeldmonate bekommt. Also Du 2 Monate Basiselterngeld, werden die ersten beiden Lebensmonate sein und das Geld wird mit dem Mutterschutzlohn verrechnet. Bleiben Deinem Mann 12 Monate Basiselterngeld, sie er dann im ersten Lebensjahr nehmen kann. Danach gibt es aber nichts mehr. Elternzeit und Elterngeld sind ja was komplett anderes.
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe