Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsjahr, eilt

Frage: Erziehungsjahr, eilt

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Ich bin zur Zeit noch im Mutterschutz, mein Baby ist drei wochen alt. Ich habe letzte woche bei meinem Arbeitgeber Erziehungszeit beantragt. Ich bin beim Staat beschäftigt. Die Chefsekretärin sagte mir, die mindestzeit für den erziehungsurlaub sei ein jahr. Ich war letzte woche bei unserem Geschäftsleiter und sagte ihm ich wolle meinen mutterschaftsurlaub beantragen. Er hat gefragt, was ich geplant hae. Ich sagte ihm, daß ich nach 1,5 Jahren wieder arabeiten kommen wolle, ich mich aber für 1 jahr erstmal beurlauben lassen wolle, daß falls mein Mann arbeitslos werden würde, ich früher wieder arbeiten kommen wolle. Es sei aber nicht zu erwarten und wenn alles gut gehe, wolle ich nach 1,5 jharen aber erst wieder kommen. Ich sagte ihm, daß ich dann nach ablauf des ersten jahres nochmal um ein halbes jahr verlängern will und fragte ihn ob das gehe. er sagte. "Ja" Ich solle ihm aber frühzeitig bescheid geben, wenn ich verlängere und wenn es brenzelig werde, dann würde er mich eh anrufen. Ich fragte ihn noch ob 3-4 wochen vorher reichen und er meinte, also 3 monate vorher soll ich ihm schon bescheid geben. Jetzt habe ich erstmal ein jahr beantragt und habe es als termin ein jahr nach der geburt genommen, aber da ich ja bis mitte februar sowieso mutterschutz habe, denke ich das eine freistellung von einem jahr dann bis februar bedeutet hätte? stimmt das? Nun meine eigentliche frage, habe jetzt mit einre bekannten gesprochen, die aber in der freien wirtschaft ist, sie sagte mir bei den ersten beiden erziehungsjahren muß man sich festlegen, nur für das 3. Erziehungsjahr kann man sich das als option freilassen, daß man verlängert. ist das so? habe ich jetzt einen fehler gemacht, daß ich nur ein jahr mich habe freistellen lassen? Was ist wenn der Geschäftsleiter wechselt, er ist zwar noch keine 60 aber man waeiß ja nie, schriftlich habe ich ja nichts und was ist, wenn sie mich dann zwinge nwürden nach dem einen jahr wieder arbeiten zu gehen, geht das? ich habe ja niemand für mein kind, müßte ich dann kündigen und meine stelle die ich als angestellte beim staat ja eigentlich auf lebenszeit habe aufgeben oder brauche ich mit sowas nicht zu rechnen? was ist zu tun, was habe ich für rechte?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, für den öff. Dienst gelten Sonderrechte je nach Dienstherrn (Bund, Land, Gemeinde). Ansonsten ist der Antrag auf Elternzeit verbindlich. Verlängerungen oder Verkürzungen bedürfen der Zustimmung des AG (ausser bei Härtefällen). Gruß, NB


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