Mitglied inaktiv
Neuberechnung, Widerspruch, Korrektur???? Sehr geehrte Frau Bader, nach Erhalt des Erziehungsgeldbescheides stellten mein und ich leider fest, dass bei unserer Entscheidung, nach einem Jahr erneut einen Antrag zu stellen(600,-DM Regelleistung statt 900,-DM))sich nun nachteilig auf die Höhe des Erziehungsgeldes auswirkt. Es geht im Vergleich zum Budget (900,-DM) um 1.000,-DM. Gehen diese 1.000,-DM unserer Tochter aufgrund des Verschuldens ihrer Eltern (schlechte Information vor Antragstellung) verloren??? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, den Antrag mit der Maßgabe, nun doch nur 1 Jahr Erziehungsgeld zu beziehen, neu berechnen zu lassen oder müssen wir uns mit dem Bescheid abfinden und uns ärgern??? Zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrages war die entsprechende Bearbeiterin des Jugendamtes im Urlaub. Eine Beratung erfolgte nicht.
Liebe Anja, ich verstehe das nicht so ganz. Budgetieren kann man doch nur dann, wenn Sie nur ein Jahr EU nehmen und in den Grenzen bleiben. Es ist evtl. möglich, den Bescheid mit Rechtsmitteln anzugehen, wenn die Fristen noch laufen. Ansonsten denke ich, wird es schwierig, die Entscheidung gegen die Budgetierung nach längerer Zeit rückgängig zu machen. Ich rate Ihnen, einfach mal bei der Sachbearbeiterin vorzusprechen und auf eine gütliche Einigung zu hoffen. Gruß, NB