Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Erziehungsgeldantrag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bekomme im September mein 1. Kind und habe einige Frage bzgl. des Erziehungsgeldantrages: 1. Muß ich das Einkommen meines Verlobten von letztem Jahr oder von diesem Jahr bis September angeben? 2. Brutto oder Netto? 3. Mein Verlobter meinte was von Vor- bzw. Nachsteuern (Steuererklärung) Gehalt angeben, wie sieht es damit aus? Vielen Dank für die Hilfe Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Einkommen Bei der Einkommensfeststellung werden auch Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld) berücksichtigt. Berechnungszeitraum Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt. WICHTIG: Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt. Die steuerlichen Fragen bitte auf dem Forum des Steuerberaters stellen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.