Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeldantrag

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Sohn wurde vor 1 Woche geboren, jetzt wollte ich den Erziehungsgeldantrag stellen, allerdings werde ich in ca 2 Monaten umziehen zu meinem lebensgefährten. Da ich aber auf das Geld angewiesen bin, möchte ich es so schnell wie möglich beantragen und nicht erst noch 2 Monate warten bis ich umgezogen bin. Geht das ? Muss ich dann nochmals einen Antrag stellen, jetzt wohne ich ja quasi noch getrennt lebend aber in 2 Monaten nicht mehr. Gruss Tina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen auf jeden Fall den Wechsel dann mitteilen, da das Gehalt des Partners dann mit gerechnet wird. Aber Sie können den Antrag erst mal für sich alleine stellen. Oder rüchwirkend. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, ich denke das du, wenn du umgezogen bist, die änderung angeben. Ist ja nur die adresse, das andre bleibt alles. Außer du willst in eine andre Stadt oder in nen andren Bezirk ziehen, dann mußt du dich bei deinem Amt abmelden und einen neuen Antrag stellen. So ganz sicher bin ich mir nicht, aber denke mal. Wir ziehen nächsten Mon. auch um, ein Stockwerk höher - Gottseidank bleibt uns das umändern und ummelden ersparrt - Ich haoof ich konnt dir wenigstens ein bisschel helfen.


Mitglied inaktiv

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Da du bei deinem Freund dann wohnst, mußt du sein Gehalt angeben. Dann wird das EG angerechnet. Es sei denn, er geht nicht arbeiten. lg Petra


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