Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeldantrag!

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine toxchter wird bal 1 jahr und ich sollte wieder einen antrag auf erziehungsgeld machen. Nun meine Frage. Mein Mann hat von Januar bis ende Juli bei einer Firma geschafft, hat dann gekündigt und ist am 1.8. bei einer neuen Firma beschäftigt. Muss ich bei dem Antrag wo man nachweisen muss wieviel Lohn wir bekommen haben, beide Firmen eintragen lassen order reicht der eintrag von august uns September von der neuen Firma? Vielen Dank Salo madeleine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Madeleine, idR müssen beide Bescheinigungen vorgelegt werden. Maßgeblich für die Berechnung ab dem 13 Lebensmonat ist das Einkommen des folgenden Jahres. Gruß, NB


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