Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Frage: Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich würde gerne wissen ob es richtig ist das alle Eltern 600,- im ersten Jahr bekommen. Wir bekommen nur 482,- weil mein Mann angeblich zuviel verdient ( netto ca.2800,-DM zuzügl. Kindergeld) Jetzt habe ich gehört das man im 2. Jahr zwar vielleicht weniger bekommt aber im ersten stehen die 600,-- jedem zu. Was ist denn nun richtig? Bin schon völlig verwirrt. ( Mein Mann ist im öffentl. Dienst und ich habe Erziehungsurlaub will auch 3 J. Machen ) Danke schön im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, Je Kind beträgt das Erziehungsgeld maximal 600 DM im Monat. Ausnahme ist die Budgetierung (s.u.)Das Erziehungsgeld entfällt bei Überschreitung folgender Einkommensgrenzen, bei denen es sich nicht um Brutto- oder Nettobeträge, sondern um durch das Bundeserziehungsgeldgesetz besonders bestimmte Einkommensgrenzen handelt. In den ersten sechs Lebensmonaten: · 100.000 DM im Jahr für Ehepaare mit einem Kind · 75.000 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Ab dem siebten Lebensmonat: · 29.400 DM im Jahr für Ehepaare · 23.700 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Diese Grenzen werden je weiteres Kind um 4.200 DM angehoben. Bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erziehungsgeld finden Sie im Bundeserziehungsgeldgesetz Maßgebend für den Anspruch auf EG im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachgewiesen, dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Jahr zurückgegriffen. Wer das EG über die ersten sechs Monate hinaus erhält, kann budgetieren, also nur 12 Monate EG erhalten, dann jedoch in Höhe von DM 900.- Wenn sich später herausstellt, dass der Anspruch audf Budgetierung nicht bestand, muss das Geld bis zu 1800 DM zurückerstattet werden. Die Berechnung von EG erfolgt folgenderweise: Zuerst wird das Brutto ermittelt, also alle einkommenssteuerrelevanten Einnahmen addiert. Wenn Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Danach wird ein Pauschbetrag iHv 27 % abgezogen (außerdem weitere Abzüge für Unterhaltsleistungen an behinderte Kinder oder solche, die nicht in der Fam. leben) Ein EG-Rechner findet sich bei http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html , ganz unten ist der Link zum Erziehungsgeldrechner! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Silke, ich weiß nicht, ob für Angestellt und Beamte (für die ohnehin) eine Sonderregelung gilt, aber allgemein ist das mit dem ErzGeld folgendermaßen: in den ersten 6 Monaten bekommt der ErzGeldberechtigte DM 600,00 solange ein jährliches Einkommen von DM 100.000 (bei Paaren, DM 75.000 bei Einzelpersonen) nicht überschritten wird. Wichtig hierbei: es darf in dieser seit kein Mutterschaftsgeld gezahlt werden (die beiden Leistungen schließen sich aus, MuSchaGeld hat Vorrang). Nach Ablauf der 6 Monate wird ein Gehalt von DM 32.200 zzgl. DM 4.800 für jedes weitere Kind als Höchstgrenze für die vollen DM 600,00 genommen (Grundlage: Bruttogehalt - Werbungskosten - 27% Pauschbetrag - etwaige Unterhaltsleistungen an behinderte oder auswärts lebende Kinder, für die man unterhaltspflichtig ist) Wenn der verbleibende Betrag die 32.200 DM überschreitet wird für jede DM 1.000 ein prozentualer Anteil vom ErzGeld abgezogen. Und was dann übrig bleibt bekommt ihr ausgezahlt (Beträge unter 20 DM werden nicht ausgezahlt). Vielleicht hats ja weiter geholfen LG aus Bochum Vanessa


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