Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich hab eine Frage zum Erziehungsgeld. Ich habe für das 2. Lebensjahr meiner Tochter Erziehungsgeld beantragt. Gem. Bescheinigung des Arbeitgebers verdient mein Mann dieses Jahr 55.000 DM. (Incl. Kindergeld + Leistungsprämie von 2900,00 DM) Dies wurde voll als Einkommen angerechnet. Mein Mann besitzt noch Immobilien mit einem Kapitalertrag von 2500,00/Jahr. Hiergegen stehen Schulden für diese Immobilien in Höhe von ca. 700000,00 DM Die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten von 2000 wurden nicht anerkannt. Meine Fragen nun: - darf die Einmalzahlung in Höhe von 2900,00 DM sowie das Kindergeld mit angerechnet werden -darf der Kapitalertrag mit angerechnet werden - die Schulden bleiben unberücksichtigt -Wie verhält es sich mit den Werbungskosten Welche werden anerkannt (FAhrtkosten?) Bitte helfen Sie uns Karin
Liebe Karin, die FRage ist zu individuell formuliert (s. Hinweise). Bitte stellen Sie sie allgemeiner, denn so darf ich nicht antwortem ohne selber Ärger befürchten zu müssen. Gruß, NB