Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsberechtigung / Scheidungskosten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsberechtigung / Scheidungskosten

Mitglied inaktiv

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Hallo, Frau Bader ! Habe ein paar Fragen an Sie. Mein Mann und ich haben uns vor ca. 1 Jahr getrennt, er ist dann damals auch ausgezogen. Die Trennung ging eher von mir aus. Jetzt will er sich scheiden lassen. Wenn er die Scheidung beantragt, muss er dann komplett die Kosten übernehmen ? Und wenn ich einen RA brauche, muss ich diesen dann selbst bezahlen ? Wie lange muss er mir und unserem Kind Unterhalt zahlen ? Wir haben Ende 2002 geheiratet, Ende 2004 ist er ausgezogen und die Scheidung wird voraussichtlich Anfang 2006 sein. Außerdem möchte ich gerne wissen, ob er einen Anspruch auf Erziehungsberechtigung hat-denn wir haben erst geheiratet, als unser Kind schon 2 Jahre alt war. Herzlichen Dank für Ihre Informationen und einen schönen Tag ! Vanesa


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Die Kosten der Scheidung müßt Ihr je zur Hälfte tragen ! Deinen RA mußt Du auch selber bezahlen ( evtl zahlt die Rechtschutzversicherung das erste Beratungsgespräch und/ oder Du bekommst Prozeßkostenbeihilfe ) Unterhalt muß er fürs Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung zahlen ...für Dich weiß ich nur daß er wegfällt wenn Du in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem anderen Mann lebst und daß du wenn das Kind 8 ist zu einer Halbtagstelle verpflichtet werden kannst ! Er hat an dem Kind die gleichen "Rechte "wie Du Ihr habt mit der Heirat automatisch das gemneinsame Sorgerecht erhalten ! LG Julia


Mitglied inaktiv

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Derjenige, der die Scheidung einreicht, hat die Kosten seines Anwalts zu tragen. Geteilt werden nur die Gerichtskosten. Du musst auch nicht unbedingt einen eigenen Anwalt nehmen, wenn Ihr Euch einig seid. Gruß von Petra


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