Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe demnächst einen Termin bei der Erziehungsgeldstelle. Da mich die gesetzliche Krankenversicherung meines Mannes nicht aufnimmt, da ich vorher privatversichert war und beihilfeberechtigt bin, muss ich während meines Erziehungsurlaubes weiterhin meine privaten Krankenkassenbeiträge bezahlen. Dies sind immerhin ca. 200 EUR im Monat (Krankenversicherung und Pflegeversicherung). Beim Erziehungsgeld werden ja vom Einkommen meines Mannes pauschal 26 % abgezogen sowie die Werbungskosten. Telefonisch gab man mir die Auskunft, dass meine Versicherungsbeiträge nicht berücksichtigt werden können. Dies finde ich aber nicht fair gegenüber gesetzlich Versicherten die keine Beiträge bezahlen müssen da sie ja familienversichert sind. Auch bei der Steuer werden diese Beträge doch als Vorsorgeaufwendung o. ä. anerkannt. Sogar beim Kindergeld von über 18-jährigen hat doch neulichst das Bundesverfassungsgericht (oder Bundesgerichtshof) entschieden, dass Sonderausgaben abzugsfähig sind. Wieso soll das beim Erziehungsgeld nicht so sein. Ich habe kein Einkommen und muss bezahlen. Dies ist unfair. Da muss das doch wenigstens beim Einkommen meines Mannes als einkommensmindernd angerechnet werden. Vielen Dank für Ihre Antwort. Sabine
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