Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erzeihungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erzeihungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich hätte einige Fragen zum Thema Erziehungsgeld: Also ich habe im Juni diesen Jahres von meinem AG eine Kündigung für den 31.12.05 bekommen. Jetzt bin ich schwanger. Habe im Mai meinen Entbindungstermin. 1.Bekomme ich Erziehungsgeld vom AG? 2.Wenn ja wieviel und wielange? 3.Die Kündigung habe ich bereits an das Arbeitsamt weitergemeldet, wann muß ich das Arbeitsamt auch über meine Schwangerschaft informieren? Vielen Dank für Ihre Mühe! Grüße BS


Mitglied inaktiv

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Hallo, also das Erziehungsgeld zahlt nicht der Arbeitgeber sondern das Amt für Familie und Soziales. Der Arbeitgeber zahlt lediglich Mutterschutzgeld 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, hierbei übernimmt die Krankenkasse 13,00 € am Tag den Rest zahlt der Arbeitgeber. Bei dir wird dann jedoch das Arbeitsamt je nach Höhe des Arbeitslosengeldes, die Differenz zu den 13,00€ der KK zahlen da du ja schon vor dem Mutterschutz arbeitslos wirst. Die Kündigung wäre unwirksam gewesen wenn du bis zu 14 Tage nach deren Erhalt von der Schwangerschaft erfahren und dies deinem Chef mitgeteielt hättest. Aber im Juni warst du ja noch nicht SS wenn ich richtig rechne. Wann du es dem Arbeitsamt sagst ist denke ich deine Sache, ich sehe aber keinen Grund es denen zu verheimlichen, weil dir dadurch keine Nachteile im Bezug auf die Arbeitssuche entstehen und sie dürfen es auch potentiellen Arbeitgebern ohne dein Einverständniss nicht sagen. Nur können sie dir dann auch Stellen anbieten die vielleicht mit einer Schwangerschaft nicht zu vereinbaren sind (umgang mit Chemikalien oder sowas) wenn du so einen Beruf hast würde ich das A-Amt schon informieren. Ich hoffe ich konnte helfen. LG Sandy


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