Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erz.geldantrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erz.geldantrag

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hallo, ich gebäre bald mein erstes kind und habe probleme mit den antrag auf erziehungsgeld. bei uns sieht es so aus:ich arbeite schon lange 19,25 std,will das auch nach 8 wochen weitermachen.nun muss im antrag ausgefüllt werden,ob man elterzeit nimmt oder eine tätigkeit ausführt.was trag ich da ein?ist ja eigentlich elternzeit,weil ja nur halbe stelle ist,aber weil ichs ja vorher auch gemacht habe.also geb ich das doch auch als elternzeit an,oder? und noch eine fra´ge:sollte die betreuung meines kindes während meiner arbitszeit nicht klappen und ich werde den dienst wieder aufgeben müssen,nachdenm ich schon wieder angefangen hab zu arbeiten,bzw.muss ich aus andren gründen wieder nach der angetretenden arbeit aufhören.bis zu weelche zeitraum-lebebsjahr geht das?innerhalb der ersten 3 jaghre? danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie EU beantragt haben, mssen Sie es angeben. Die TZ im EU kann man je nach Vertrag kündigen. Gruß, NB


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