Mitglied inaktiv
Hallo, Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich Erwerbsminderungsrente. Undzwar ist es so, wenn jemand innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt hat, bekommt man Erwerbsminderungsrente. Bei mir ist es so: ich habe eine 5 Jahre alte Tochter und war mit ihr bis jetzt zu Hause. Ich habe für fast ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen und mal für ein paar Monate gearbeitet (400 € Job). Bekomme ich jetzt keine Erwerbsminderungsrente, weil ich mit meiner Tochter zu Hause war und keine Pflichtbeiträge bezahlt habe?
Hallo, sorry, nicht mein Rechtsgebiet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Sofern noch nicht geschehen, solltest Du die Geburt der Tochter der Rentenversicherung anzeigen. Pro Kind werden Dir 3 Jahre Pflichtversicherungszeiten gutgeschrieben :-))) Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind