Mitglied inaktiv
Hallo, ich übe einen Minijob in einem 1-Mann-Betrieb aus. Wenn ich krank bin habe ich ja Anspruch auf Lohnfortzahlung von sechs Wochen, oder? Bekommt der AG das Geld dann von der KK (bin familienversichert) wieder? Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich ja nicht oder? Ich finde das etwas widersprüchlich, ist es nicht mit einer normalen Krankschreibung gleichzusetzen? Ich werde dann wohl bis zur Geburt weiterarbeiten, um keinen finanziellen Nachteil zu haben, muß ich das irgendwo melden und habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Danke
Hallo, im Krankheitsfall bekommen Sie Ihren Lohn weiter, der Ag kann es bei der KK zurückbekommen. MG bekommen Si enicht - Sie zahlen ja auchnichts in die KK ein. Stellen Sie dann einen Antrag bei bundesversicherungsamt.de VOR der Geburt können Sie arbeiten, danach aber nicht. Melden müssen Sie es nirgends. Liebe Grüsse, NB
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