Mitglied inaktiv
Hallo, ich übe einen Minijob in einem 1-Mann-Betrieb aus. Wenn ich krank bin habe ich ja Anspruch auf Lohnfortzahlung von sechs Wochen, oder? Bekommt der AG das Geld dann von der KK (bin familienversichert) wieder? Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich ja nicht oder? Ich finde das etwas widersprüchlich, ist es nicht mit einer normalen Krankschreibung gleichzusetzen? Ich werde dann wohl bis zur Geburt weiterarbeiten, um keinen finanziellen Nachteil zu haben, muß ich das irgendwo melden und habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Danke
Hallo, im Krankheitsfall bekommen Sie Ihren Lohn weiter, der Ag kann es bei der KK zurückbekommen. MG bekommen Si enicht - Sie zahlen ja auchnichts in die KK ein. Stellen Sie dann einen Antrag bei bundesversicherungsamt.de VOR der Geburt können Sie arbeiten, danach aber nicht. Melden müssen Sie es nirgends. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot
- Beendigung Teilzeit während Mutterschutz
- Erbe bei eventuellem Tod des Kindsvater
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform