Guten Tag, Ich bin im Moment im 9. Monat schwanger mit dem ersten Kind (ET Anfang September 20). Der Kindsvater wird nicht bei uns wohnen. Daher möchte ich gerne 14 Monate Elterngeld beantragen. Ich möchte gerne ab dem18 Monat wieder 25-30 h in Teilzeit arbeiten ( während der Elternzeit bis zum 24.Monat). Frage 1: könnte ich Partnerschaftsmonate beantragen oder macht es finanziell gar keinen Sinn/ Unterschied? Ich habe im Moment ca 1850euro netto raus; 25-30h wären in etwa 1200euro, ähnlich dem BasisElterngeld. Nun überlege ich, für die Monate 9 bis 17 Elterngeld plus zu beantragen anstelle von BasisElterngeld nur bis zum 14. Monat. So lange mein Partner nicht mit mir / uns zusammen wohnt, wollen wir eigentlich kein zweites Kind. Das wäre voraussichtlich erst ab ca dem 24.Monat des ersten Kindes der Fall, vielleicht sogar eher noch ab dem 30. Nun aber die Frage 2 was wäre, wenn ich doch schon früher schwanger würde, während ich noch alleinerziehend in Elternzeit wäre? Z.b. der ET des zweiten Kindes im Januar/ Februar 22, wenn ich eigentlich wieder arbeiten wollte? Würde es einen Unterschied machen, ob ich jetzt Elterngeld plus beantrage oder BasisElterngeld? Ist es sinnvoll, dann in der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten zu planen?
von Mondkind20 am 31.07.2020, 20:10