Hallo Frau Bader,
Ich habe mein erstes Kind in März 2018 entbunden und das Elterngeld für ein Jahr in Anspruch genommen. Meine Elternzeit endet jetzt am 30.08.2019 und am 01.10.2019 wäre offiziell mein erster Arbeitstag in Teilzeit. Nun habe ich vor paar Wochen erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Ich habe meinen Arbeitgeber bislang nicht informiert, da ich lieber die ersten Monaten abwarten wollte. Anfang Oktober wäre ich in 15 SSW. Ich fühle mich gesundheitlich sehr fit und möchte gerne bis zu meinem Mutterschutz ganz normal in Teilzeit arbeiten. Nun habe ich die Sorge, dass mein AG für 5 Monate mir keine Tätigkeit anbieten wird.. Ist das Gesetzliche möglich, dass mein AG mir meinen Arbeitsplatz verweigern könnte?
Vielen lieben Dank und viele liebe Grüße!
Amira
von
Amira
am 03.09.2019, 00:51
Antwort auf:
Erneut schwanger während der Elternzeit Arbeitsverweigerung durch den AG
Hallo,
es scheint ja bereits fest vereinbart zu sein - dann haben Sie auch einen Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2019
Antwort auf:
Erneut schwanger während der Elternzeit Arbeitsverweigerung durch den AG
Hast du schon vertraglich vereinbart dass du ab Oktober in Teilzeit zurück kommst? Dann kann dein chef das nicht ablehnen.
Für das neue Elterngeld zählt ja wieder dein Verdienst, ab 04/19 zählt alles mit 0€... Und dein Mutterschaftsgeld vom AG wird auch nur nach dem Teilzeitgehalt berechnet.
Mitglied inaktiv - 03.09.2019, 07:15
Antwort auf:
Erneut schwanger während der Elternzeit Arbeitsverweigerung durch den AG
warum sollte er das verweigern? du hast doch sicherlich schriftlich vereinbart, wie du nach der EZ wieder arbeitest und tust das ganz normal. dann teilst du ihm die schwangerschaft mit und gehst dann in mutterschutz.
von
mellomania
am 03.09.2019, 07:37