Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hatte gestern Post: Ne Vorladung als Zeugin zur Polizei wegen einem Ermittlungsverfahren bei Unterhaltspflichtsverletzung... Bin etwas verwirrt! Es handelt sich da um den Monat Mai. In diesem Monat hat mein Mann mir keinen Unterhalt gezahlt (sonst bekam ich immer wenigstens einen Teil, ca. 400 Euro) und ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt. Gleichzeitig gab es aber auch eine Gerichtsverhandlung in diesem Monat, in dem mein Mann zu 638 Euro Unterhalt verurteilt wurde. Den hat er auch danach gezahlt. Und ich habe den Antrag beim Jugendamt schriftlich wieder zurückgezogen. Nu kommt diese Vorladung... Da kann ich gar nichts mit anfangen. Ist das so üblich oder liegt es an dem UV - Antrag? Aber den hab ich doch schriftlich zurückgezogen! Kann es sein, daß die Richterin dieses Ermittlungsverfahren eingeleitet hat? Ich mein, klar müßte ich noch Unterhalt für die Monate VOR Mai bekommen, aber hier handelt es sich nur um Mai! LG
Hallo, das wird das JA angeleiert haben - die sind sauer, weil sie für ihn den Unterhalt zahlen müssen, obwohl er leistungsfähig zu sein scheint Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit