Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erlterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erlterngeld

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Hallo, mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin jetzt zum 3. mal Schwanger, seit 2003 befinde ich mich im Erziehungsurlaub, zuerst wegen meines Sohnes, ab 2006 wegen meiner Tochter. Ich beziehe natürlich Erziehungsgeld in Höhe von 300 Euro für meine Tochter. Wenn ich nun Elternzeit für mein 3.Kind in Anspruch nehme wie hoch ist dann das Elterngeld? Ich habe im Januar meine 400 Euro Minijob Tätigkeit wieder aufgenommen, wird das mit berechnet? Desweiteren verstehe ich nicht den Geschwisterbonus. Erhält man pro Kind einen mindestsatz von 75 Euro? Ich bin total verwirrt, liegt wahrscheinlich an den Hormaonen. Darf ich wenn ich in Elternzeit bin einer 400 Euro Minijob Tätigkeit nachkommen? Oder erst nach Ablauf der Elterngeld zahlung? Ich bin wik´rklich für jede Info sehr dankbar!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ja, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Liebe gRüsse, NB


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