Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erhöhung des Selbstbehaltes 2005

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erhöhung des Selbstbehaltes 2005

Mitglied inaktiv

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Hallo ! Dieses habe ich im Internet gefunden und wollt fragen ob das mittlerweile amtlich ist ?! Für alle am SB knappsenden und darunter: Januar 2005 zur Unterhaltsüberprüfung! Selbstbehalte der Unterhaltsverpflichteten steigen! Im Hinblick auf die Hartz IV - Reform und die Erweiterung der Gruppe der Leistungsempfänger aus der Arbeitslosenkasse und der damit steigenden Einkünfte dieser Personengruppe gegenüber der Sozialhilfe, werden die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2005 steigen. Wie der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Jürgen Soyka auf einer Fortbildung am 5.12.2004 Fachanwälte im Familienrecht in Reda-Wiedenbrück erläuterte, wird der Selbstbehalt für den erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten auf ca 950 - 960 Euro steigen. Der genaue Wert steht noch nicht fest und wird derzeit innerhalb der Oberlandesgerichte diskutiert. Der Nichterwerbstätige wird möglicherweise ebenfalls angeglichen. Grund dafür ist, daß der erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete immer mehr im der Geldbörse haben soll, als der nicht arbeitende Erwerbstätige. Da nach Hartz IV alle Personen, die zwischen 15 Jahre und 64 Jahre und mindesten 3 Stunden am Tag arbeiten können, in die Arbeitslosenkasse fallen läßt, wird ein Großteil von Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe in die Arbeitslosenhilfe welchseln und damit eine Einkommensteigerung haben. Gerade über 14 Jahre Kinder und betreuende Mütter werden deshalb ab 1.1.2005 statt Sozialhilfe Leistungen auf der Arbeitslosenkasse bekommen. Deswegen sei die Anpassung der Selbstbehalte aus Gerechtigkeitserwägungen nötig. Tipp: Wenn Sie bei der Unterhaltsberechnung auf den Selbstbehalt gesetzt sind, sollten Sie unbedingt im Januar 2005 ihren Unterhalt überprüfen lassen. Dieser wird wahrscheinlich in Hinblick auf die Erhöhung der Selbstbehalte sinken. Aber auch für andere Unterhaltspflichtige kann sich durch Hartz IV eine Entlastung ergeben, wenn die Einkommenseite der Berechtigten steigt. Claus-Rudolf Löffler Rechtanwalt am OLG Celle Fachanwalt Familienrecht Fachanwalt Steuerrecht Mediator


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Hi, die Düsseldorfer Tabelle ist noch nicht überarbeitet und nach den Erfahrungen die ich beiher gemacht habe, wird der neue Regelbetrag erst im Mai veröffentlicht, die neue Tabelle wird aber erst am 1.Juli wirksam werden. Ich vermute, dass da jemand mächtig die Werbetrommel für sein Geschäft/seine Kanzlei rührt und das halte ich für sehr anrüchig. Lass dich da nicht verunsichern, denn da tut sich noch nichts. Und eine Anhebung von 840/730 Euro auf 950 und mehr glaube ich nicht. Aber bei der letzten Neufestlegung blieben die Selbstbehaltsätze unberührt, von daher kann man vermuten, dass sich etwas bewegt... aber in dieser Grössenordnung? Ich persönlich glaube das nicht....


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