Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ergänzung zu meiner Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ergänzung zu meiner Frage

JEW

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Hallo Fr Bader, danke für ihre Antwort. Jetzt hätte ich noch eine ergänzende frage: Sie sagten ja, ich kann nach den 2 Jahren beantragter Elternzeit auch noch 2 Monate in das 3. Jahr Elternzeit gehn bzw schieben, und somit nicht im Oktober, sondern Dezember anfangen. Jetzt meine Frage: Gilt das aber auch -das mein AG die Verlängerung akzeptieren muss- wenn ich nicht wie vorher 40 Stunden arbeite, sondern nur noch 30 Std. ? Ich kann nur noch Teilzeit weiter arbeiten, möchte aber gerne trotzdem 2 Monate nach meiner 2-jährigen-Elternzeit mit der Teilzeit beginnen. Hier nochmal meine Frage aus Dezember: danke und LG Ich bin noch bis Oktober 15 in Elternzeit (2 Jahre Elternzeit beantragt ) Am 5.10. sollte ich wieder mit'm arbeiten Quasie beginnen. Ich möchte allerdings erst am 1.12. beginnen wegen familiärer Gründe. Ist ein späterer Beginn möglich -ich dachte bei 2 jahren beantragtee Elternzeit hat man die möglichkeit noch ins 3. Jahr zu gehen oder gilt das nur für ein komplettes Jahr? oder geht da nur mit Zustimmung des Arbeitgebers? Ich würde Quasie fast 2 Monate später nach Ablauf der 2 jährigen Elternzeit beginnen. Hätte ich da dann überhaupt Versicherungsschutz ? Danke und LG


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