sweetkids
Hallo Fr. Bader, vielleicht können sie mir zum Theme Erben weiter helfen. Die Großeltern meiner leibl. Mutter sind sowohl mit ihrer Tochter als auch mit ihrem Sohn verstritten. Tochter lebt außerhalb des Landes, Sohn nur einige Orte weiter. Es besteht keinerlei Kontakt zu beiden. Neben mir gibt es noch einen weiteren Enkel der in D lebt, sowie 2 Enkel die außerhalb D leben. Ich besuche die Großeltern unregelmäßig mehrmals im Jahr. Wie sieht das im Todesfall aus, also wenn beide verstorben sind. Die Bestattungskosten, Räumungskosten sowie das Erbe wird doch erst an die Kinder weiter getragen, bloß was ist, wenn diese unauffindbar sind? Ich habe etwas Angst, das ich die Kosten alleine tragen muss weil ich die einzige bin die noch ab und zu Kontakt zu ihnen hat. Ob ein Testament vorhanden ist, weiß ich nicht, so gut ist der Kontakt nicht.
RUB Nur entgeltlich unter nicola.bader@kanzleibader.de
Die letzten 10 Beiträge
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot