Mitglied inaktiv
Hallo, habe eine Frage: meine Schwägerin hat nach dem Tod der Oma meines Mannes das Geld der Oma (Sparbuch) auf ihr Girokonto, mit der Vollmacht meiner Schwiemu überwiesen um die Bestattungskosten zu übernehmen. . Zu diesem Zeitpunkt dachten wir,das von dem Erbe meiner Schwiemu nichts mehr übrig bleibt.Doch nun kam heraus,dass noch zwischen 1200 und 1500 Euro übrig sind. Meine Schwägerin sagt uns nichts. Nun das Problem,sie weigert sich den Rest von Omas Geld meiner Schwiemu zu geben obwohl meine Schwiemu Alleinerbin ist und meiner Schwägerin nix zu steht. Der Notar kann nichts machen und ob ein Anwalt bei dem Streitbetrag das Mandat übernimmt ist fraglich,oder? Ich will jetzt selber einen Brief aufsetzten,indem ich im Namen meiner Schwiemu das Geld zurückfordere und mit Rechtsmitteln drohe,ich denke,dass würde schon helfen und sie würden das Geld rausrücken. Denn sie wissen ja,dass falls es zur Verhandlung kommen würde,sie den Kürzen ziehen und noch zusätzlich Kosten haben. Wie verfasse ich den Brief dass wir auch ernst genommen werden und nicht zu freundlich... lg Dani
Hallo, hier geht es nur um Fragen r-u-b Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
www.recht.de die haben ein Extraforum nur über Erbschaftsrecht, da kann man Dir sicherlich helfen. LG Sue
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