Paradisebirds
Sehr geehrte Frau Bader, Wie verhält sich folgende Situation: Alleinerziehende Mama, 4 Kinder. Das Älteste bereits verheiratet mit eigenem Nachwuchs, 3 minderjährige Kinder, Vater leider bereits vor Geburt des jüngsten Kindes verstorben. Schriftliche Sorgerechtsvereinbarung liegt vor, das das älteste Kind, (top Ausbildung und Verdienst), die Verantwortung für die 3 Geschwister übernehmen möchte, wenn der Mutter etwas passieren sollte. Die Familie lebt dann weiterhin im Eigenheim (Zweifamilienhaus) der Mutter, indem auch die Familie des ältesten Kindes lebt. Wer wäre im Fall des versterbens der Mutter alles gesetzlich erbberechtigt? Nur die 4 Kinder, oder auch noch der lebende Elternteil der Mutter? vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, gesetzlich nur die Kinder zu gleichen Teilen. Liebe Grüße NB
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