Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entgeldvorzahlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Entgeldvorzahlung

MarciMarc1189

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Hallo meine Frau ist seit dem 1.1.25 bei ihrem alten Arbeitgeber, mit reduzierter Arbeitszeit und neuem Arbeitsvertrag, nicht mehr als anlagenmechanikerin sondern als Projektassistentin beschäftigt. Jetzt ist sie krankgeschrieben. Bezahlt in dem Fall die Krankenkasse oder der Arbeitgeber? Ich habe gehört das in den ersten 4 Wochen nach neu Einstellung nicht der Arbeitgeber bezahlt. Aber ansich ist es ja keine neu Einstellung oder?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist die Gestaltung des neuen Vertrages. Ist der alte Vertrag gekündigt und ein komplett neuer Vertrag geschlossen? Dann könnte der AG, je nach genauer Fallgestaltung, Recht haben. Wahrscheinlicher ist aber doch eine Abänderung unter Anerkennung der bisherigen Betriebszeit. Dann gibt es keinen neuen Vertrag. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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War sie denn zuletzt in EZ , also ruhendes AV, oder komplett aus der Firma ausgeschieden? Wenn ersteres zahlt der AG, wenn zweiteres zahlt die Krankenkasse.


MarciMarc1189

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Sie war in Elternzeit und ist seit dem 1.1.25 wieder am arbeiten 


MarciMarc1189

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Weil der Arbeitgeber meinte das die Krankenkasse zahlen muss. Das ist dann ja nicht richtig 


MarciMarc1189

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Hallo also meine Frau hat ihren alten Vertrag nicht gekündigt, sie hat auf jeden Fall nichts unterschrieben. Aber es wurde ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben.  Der Vertrag beinhaltet eine andere Stelle und weniger Wochenstunden,auf Wunsch meiner Frau aber es besteht keine Probezeit 


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