Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader bekommt auch der nichtverheiratete Vater für die Geburt seines Kindes die 2 Tage von der Firma frei (so wie die Frei-Tage für Hochzeit, Beerdigung etc.), oder muß das irgendwie vertraglich geregelt sein bzw. ist das vom jeweiligen AG abhängig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Paula, wenn es nicht vertragl. geregelt ist, hat auch der verheiratete Vater keinen Anspruch auf 2 Tage bez. Urlaub. Ich wüde mit dem AG reden und mir, wenn keine vertragl. Regel getroffen ist, normalen Urlaub nehmen. Gruß, NB
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