Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis einschl. 13.12.2006 in Elternzeit.Mein Arbeitgeber möchte nun bis Ende diesen Monats wissen, wie er mit mir planen kann. Da ich umzugsbedingt leider nicht mehr in diesen Unternehmen tätig sein kann, stelle ich mir nun die Frage, ob man mein Arbeitgeber meinen Vertrag vorzeitig auflösen kann, wenn ich mitteile, dass ich nach Ablauf meiner Elternzeit die Tätigkeit nicht mehr aufnehme. Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie ich mir hier am besten verhalte. Freundliche Grit Eska


Mitglied inaktiv

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Dir ist eine Weiterarbeit in dem Unternehmen wegen Entfernung unmöglich? Dann musst Du spätestens 3 Moante vor Ablauf der EZ kündigen. Steht so im BErzGG. Masnn klönnte auch mit dem AG reden und einen Aufhebungsvertrag (mit oder ohne Abfindung) vereinbaren. Kommt darauf an, ob Du hinterher was vom Arbeitsamt haben willst... Viele Grüße Désirée Viele Grüße Désirée


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