Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis einschl. 13.12.2006 in Elternzeit.Mein Arbeitgeber möchte nun bis Ende diesen Monats wissen, wie er mit mir planen kann. Da ich umzugsbedingt leider nicht mehr in diesen Unternehmen tätig sein kann, stelle ich mir nun die Frage, ob man mein Arbeitgeber meinen Vertrag vorzeitig auflösen kann, wenn ich mitteile, dass ich nach Ablauf meiner Elternzeit die Tätigkeit nicht mehr aufnehme. Es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie ich mir hier am besten verhalte. Freundliche Grit Eska
Hallo, er kann erst zum Ende der EZ kündigen Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Dir ist eine Weiterarbeit in dem Unternehmen wegen Entfernung unmöglich? Dann musst Du spätestens 3 Moante vor Ablauf der EZ kündigen. Steht so im BErzGG. Masnn klönnte auch mit dem AG reden und einen Aufhebungsvertrag (mit oder ohne Abfindung) vereinbaren. Kommt darauf an, ob Du hinterher was vom Arbeitsamt haben willst... Viele Grüße Désirée Viele Grüße Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren