Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit als Elternzeitvertretung eingestellt. Vertraglich geregelt ist, dass ich eingestellt bin, bis meine Vorgängerin zurückkommt. Sie hat drei Jahre Elternzeit schriftlich beantragt. Nun hat sie sich umentschieden und will doch zurückkommen. Wie ist die Lage? Bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes ist sie doch gebunden oder? Kann sie denn das schriftlich beantragte dritte Jahr noch zurückziehen? Es nützt mir ja auch nichts Elternzeit zu beantragen (mein zweites Kind ist etwa gleichalt), denn in meinem Vertrag steht ja "bis Frau XY zurückkehrt". Bin ich jetzt der Dumme? Vielen Dank. Freundliche Grüße Ulli
Hallo, wenn der Ag nicht zustimmt, kann der EU nur aus wichtigen Gründen verkürzt werden (z.B. Ehemann wird arbeitslos). Ansonsten kommt es darauf an, was vereinbart ist. Wie Sie es schildern kann es schlecht aussehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, d.h. also wenn der AG nicht zustimmt und keine wichtigen Gründe vorliegen, muss meine Vorgängerin/Nachfolgerin bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes im Erziehungsurlaub bleiben. Richtig? Gruß, Ulli
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