Nino23
Hallo Frau Bader. Ich muss meine Elternzeit um 4 Monate verlängern, da die Eingewöhnung erst immer zum 1 vom Monat stattfindet. Unser Kind wurde im Juni 2023 geboren, dadurch wird wegen den Ferien erst ab 1.9. Eingewöhnt. Nun wechselt die Kita aber den Platz und es ist nicht sicher, ob die Eingewöhnung wirklich ab 1.9. Stattfinden kann. Nun meine Frage, kann man hier irgendein Rechtsanspruch wegen Ausfall des Gehaltes bekommen für die 4 Monate Verlängerung (ggf. Auch noch länger)? Liebste Grüße
Hallo, haben Sie denn eine schriftliche verbindliche Vereinbarung mit Beginn? Ohne Klauseln, dass es sich verschieben kann? Dann kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Einen Anspruch auf Verlängerung beim AG haben Sie übrigens erst ab dem 2. Geburtstag. Liebe Grüße NB
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