Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitdauer / Rentenanrechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitdauer / Rentenanrechnung

pembo

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Hallo, habe 3 Kinder (7, 5, 3) und bin offiziell noch in Elternzeit, arbeite aber 20 Stunden/Woche. Vor der ersten Schwangerschaft habe ich 40 Stunden gearbeitet, zwischen dem ersten und zweiten Kind 1,5 Jahre auch Vollzeit. Offiziell würde die Elternzeit noch bis 2017 laufen. Welchen Vorteil hat es, statt "normal" in Teilzeit zu arbeiten (Aufstockung auf 30 Stunden, voll werde ich nicht arbeiten können), weiterhin in Elternzeit zu bleiben? Irgendwo hab ich was von 27,50 Euro mehr Rente pro Jahr Kindererziehung bei Nichtvollzeittätigkeit gelesen - auf was genau bezieht sich der Betrag? Monatliche Rente? Jährlich? Hintergrund ist ein Zwangswechsel der Krankenkasse (bei Status Elternzeit noch privat möglich, bei Ablauf Elternzeit werde ich aufgrund des niedrigen Teilzeit-Gehaltes versicherungspflichtig) Danke für Info!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Wenn Ihr jüngstes Kind drei ist, können Sie doch nicht noch drei Jahre Elternzeit aufgespart haben? Die Elternzeit hat den Vorteil, dass man Kündigungsschutz hat. An der Rente ändert sich nichts. Liebe Grüße, NB


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