Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitdatum?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitdatum?

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Fr.Bader. Habe für mein erstes Kind 3 Jahre EZ eingereicht läuft am 3.4.11 ab. Voraussichtlich 12.6.10 erwarte ich zweites Kind. Kann ich da die Elternzeit für kind 2 auch erst ab dem 4.4 11 im Anschluß von Kind1- für 3 Jahre nehmen. Oder ab 12.06.11 - 11.06.14 oder muß das geb.Jahr von kind 2 der Anfang sein? Was für Datum ist da maßgebend damit ich die 3 Jahre von jedem Kind ohne Unterbrechung nehmen kann? Was sollte ich am besten tun kürzen evtl. Danke nochmals


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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