Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitbemessung

Frage: Elternzeitbemessung

Mami199

Beitrag melden

Hallo Zusammen, Ich habe 2 Kinder. Für meinen 1. Sohn habe ich 1J 5M Elternzwit genommen, da ich daraufhin direkt wieder in den Mutterschutz gewechselt habe (2.Kind) Für meine Tochter habe ich Elterngeld Plus beantragt, allerdings nur 1 Jahr EZ genommen. Meine Fragen dazu: Wie mache ich es am Bestwn, dass mit die Elternzeit meines 1. Kindes (wird im Sept. 3) da habe ich ja noch 1J 7M offen, nicht verfällt? Kann ich einfach für mein 2. Elterngeld Plus Jahr die Elternzeit von meinem 1. Kind weitergeführen und mir die restliche Elternzwit meines 2. Kindes aufzusparen? Danke für die Antwort im Voraus. Lg Mami 199


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können für das erste Kind, da es ja wohl nach Juli 2015 geboren ist bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag aufheben. Sie können die Elternzeit dann beantragen bzw. dem Arbeitgeber mitteilen, es bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.