Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitaufteilung für Väter

Frage: Elternzeitaufteilung für Väter

DK412

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch nie auf diese Art um Rat gefragt und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Wir waren auch schon zur Beratung beim Amt, aber das ist immer noch mal etwas anderes. Mein Partner möchte auch gern Elternzeit nehmen. Allerdings ungern 4 Wochen am Stück, sondern eher immer 2 Wochen. (Ist betrieblich für ihn besser) Wie gestaltet sich das, wenn er jeweils nur zwei Wochen am Stück nimmt? Wie gestaltet sich der finanzielle Rahmen? Option 2 Macht es Sinn (natürlich mit Zustimmung des AG) für den Zeitraum der Elternzeit die wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren? Wie sieht dann der finanzielle Rahmen aus? Haben wir eigentlich beide jeweils ca. 65% des Einkommens wenn wir gleichzeitig in Elternzeit sind? Ich könnte jetzt noch viel weiter "Was wäre wenn..." denken, aber vielleicht können Sie uns schon helfen. Danke Ihnen im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, steht im § 16 BEEG: Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Klkappt also nicht, wie er es sich vorstellt. Außerdem muss man, um EG zu bekommen, immer mind. 1 Lebensmoant nehmen - und das mind. zweimal. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Es gehen beim Vater immer nur wenigstens zwei Lebensmonate des Kindes, die kann er auf teilen zum Beispiel erster Lebensmonat und 12 um Elterngeld zu bekommen. Er muss im ersten Antrag beide Monate benennen da er sich auf die ersten 24 Monate festlegen muss


DK412

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Danke für die Antwort. Diese Variante ist uns bekannt. Allerdings wäre für uns interessanter zu wissen, ob und vor allem wie eine Aufteilung aussieht, wenn jeweils zwei Wochen genommen werden (insgesamt trotzdem 8)


misses-cat

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Wenn das in zwei Wochen Abständen genommen wird gibt es kein Elterngeld, die Möglichkeit besteht einfach nicht


luvi

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Vielleicht kennt sich ja jemand damit besser aus als ich: Soweit ich weiß, dürfen bei TZ in Elternzeit 30 Stunden im Durchschnitt nicht überschritten werden. Wenn das stimmt, könnte dein Mann 2 Monate Elternzeit nehmen, gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit arbeiten, in manchen Wochen mehr, in anderen weniger. Frag aber noch mal nach. LG luvi


drosera

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Der Tipp ist gut! Während der Wochenarbeitszeit im Durchschnitt muss er aber echt aufpassen, dass in einem Lebensmonat im Schnitt unter 30h bleibt - er muss also flexibel aussetzen/ausgleichen können. Besser, ergeht mit einem 25h-Vertrag durch sie Teilzeit. Dann könnte er auch gleich 4 Monate machen und beide Basismonate auf 4 Elterngeld Plus strecken - sonst verschenkt er ja Monate.


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