Jungsmama86
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir die Frage beantworten welcher Elternzeitanspruch übrig ist. Die Daten: Mein Sohn wurde 2014 geboren. Beantragt habe ich 30 Monate bis Februar 2017. Ich habe in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber von 2015 bis Juni 2016 gearbeitet und dann mit Einverständnis des Arbeitgebers gekündigt. Seit dem bin ich bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt. Jetzt würde ich gerne nochmal Elternzeit beantragen. Würde mit der Kündigung auch die Elternzeit beendet und es besteht ein Anspruch auf 1 Jahr Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr? ( natürlich wenn der neue AG zustimmt) Oder: lief die Elternzeit weiter bis Februar trotz neuem Arbeitgeber und es sind nur noch 6 Monate übrig? Vielen Dank
Hallo, es zählt die tatsächlich genommene EZ - mit dem Ende des Vertrages endet auch die EZ Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mit Kündigung des Arbeitsverhältnis endete auch deine Elternzeit.
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