Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitanspruch

Frage: Elternzeitanspruch

Mozart0302

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Sehr geehrte Frau Bader, Im Oktober 2018 erwarten wir unser drittes Kind. Nun würde ich gern wissen, ob und ggf. wieviele Jahre Elternzeit ich bei meinem AG beantragen kann, ohne das es dessen Zustimmung bedarf. Bisher habe ich die Elternzeit wie folgt genommen: Kind 1: Februar 2014 - 1 Jahr Elternzeit Kind 2: Mai 2016 - 2 Jahre Elternzeit Kind 3: voraussichtlich Oktober 2016 - 3 Jahre sollen beantragt werden Kann die Elternzeit in einem Antrag beantragt werden oder soll für jedes Kind ein einzelner gestellt werden? Ich würde mich sehr freuen, bald von Ihnen zu hören. Vielen lieben Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Kind 1 haben Sie gar kein Anspruch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, mit seiner Zustimmung können Sie dazu bis zu zwölf Monate nehmen. Für Kind 2 können Sie die Restzeit, in diesem Fall zwölf Monate auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Dies besser in Anschluss an die Elternzeit von Kind 3 Liebe Grüße NB


Dojii

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Für Kind 1 kannst du noch maximal 1 Jahr MIT Zustimmung des Arbeitgebers nutzen, bis Kind 1 8 Jahre alt ist. Für Kind 2 kannst du noch 1 Jahr OHNE Zustimmung des Arbeitgebers nutzen, bis Kind 2 8 Jahre alt ist. Für Kind 3 hast du ja schon alles verplant. ;) Es ist für den Arbeitgeber fairer, wenn du alles auf einmal machst, weil er dann besser planen kann, aber theoretisch müsstest du nur jeweils die Frist der Elternzeitanmeldung (7 Wochen vorher bei Kindern, die unter 3 sind und 13 Wochen vorher bei Kindern, die älter als 3 aber jünger als 8 sind) einhalten.


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