melanie rother
Sehr geehrte Frau Bader, meine Kinder sind wie folgt geboren: Januar 2007 August 2008 Dezember 2009 Wie lange habe ich Elternzeit-Anspruch? Ich habe bis Ende des Jahres Elternzeit beantragt und wollte diese nun um die aus meiner Information laut BEEG § 15 noch verbleibenden 2 Jahre verlängern. Nun habe ich die Information von meinem Arbeitgeber erhalten, ich hätte keine Elternezeit mehr übrig?!? Vielen Dank für Ihre Mühe Liebe Grüße Melanie Rother
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Das kommt drauf an wieviel Du für jedes Kind genommen hast und was Du Dir hast sichern lassen. Das weißt nur Du :-) Welche Belege hast Du denn dazu ?
SumSum076
Denn wenn du nichts besonderes geschrieben hast, dann lief die erste Elternzeit von Kind 1 ganz normal weiter, dann folgt die von Kind 2 usw. Und die wäre spätestens am Tag vor dem 3. Geburtstag von Kind 3 rum. Gut wäre es, wenn du dir bei jedem Kind 1 Jahr Elternzeit hast übertragen lassen! Gruß Sabine
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