Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit von der Partnerin übernehmen.

Frage: Elternzeit von der Partnerin übernehmen.

DGO

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Freundin ihr erstes Elternzeit Jahr endet am 28.02.19. Ich als Vater befinde mich gerade am Ende meiner 4 Monatigen Elternzeit (mit Teilzeit). Da meine Freundin am 1.März wieder voll arbeiten (neuer AG) kann und möchte, fragen wir uns ob es eine Möglichkeit gibt ihr zweites Elternzeitjahr auf mich zu übertragen. Sie hatte zu Beginn 2 Jahre Elternzeit angegeben. Ich als Vater würde gern ihr zweites Jahr Elternzeit haben und mit Teilzeit verbinden. Gibt es dafür eine rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage die restliche Elternzeit meiner Freundin auf mich zu übertragen. Mir ist bewusst, das mein AG dies zustimmen muss. VG, Denny Gothe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, jeds Elternteil kann bis zu 3 Jahren EZ nehmen. Hier muss der Ag zustimmen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Eure Elternzeiten haben nichts miteinander zu tun. Ihr könntet auch beide 3 Jahre nehmen wenn das finanziell gehen würde. Wenn Dein AG zustimmt ist das also möglich.


Felica

Beitrag melden

Du hast genauso 3 Jahre wie deine Freundin ihre 3 Jahre hat. Nur die bis zu 14 Monate EG müsst ihr euch teilen. Fraglich ist aber ob dein Chef zustimmt, denn der hat weil du nur 4 Monate gemeldet hast, ein Widerspruchsrecht. wenn der sein OK gibt kannst du gerne die EZ verlängern und innerhalb dieser entweder daheim bleiben und solange EG beziehen wie möglich. oder innerhalb deiner ET in TZ arbeiten. Änderungen wegen dem EG müsst ihr ausreichend früh der Kasse mitteilen. Wobei wenn deine Freundin erst ab dem 1.03 wieder arbeitet und EG bis zum 28.02 bezieht, ist das dann auch egal. Nur wenn sie vorher weider arbeiten will wäre das relevant. Rede also mit dem AG möglichst frühzeitig und dann könnt ihr weiter schauen.


mellomania

Beitrag melden

hätte sie zwei jahre elternzeit gehabt und jetzt nach einem jahr einen neuen AG. könntest du da kurz was dazu schreiben? war sie arbeitslos vorher? wenn sie vollzeit beim neuen AG arbeitet, was sagt der alte AG dazu? weiß er das? sie kann nicht während der elternzeit vollzeit arbeiten bzw. das zweite jahr elternzeit einfach nicht nehmen und ohne zustimmung woanders arbeiten...oder hab ich das falsch verstanden?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hier ist eher entscheidend, ob sie Elterngeldplus (22 Monate) oder Basiselterngeld (12 Monate) beantragt hat. Bei EG Plus solltet ihr die Elterngeldstelle anrufen und fragen was für eine Änderung des Antrags benötigt wird. Oder sie lässt sich die EG Plus raten auszahlen und stellt auf BasisEG um. Elternzeit ist ohnehin, wie die anderen schon schrieben, für jeden drei Jahre das kannst du also machen, egal ob sie arbeiten geht oder nicht. LG Lilly


DGO

Beitrag melden

Ohh, ich wusste nicht das man als Vater auch 3Jahre hat. Und ich dachte ich bin gut informiert... Aber gut zu wissen. Meine Freundin hat 2Jahre zu Beginn bei der EG-Stelle und ihrem AG gemeldet. Ohne TZ! Elterngeld bezieht sie nur 1Jahr. Bei ihrem alten AG hatte Sie einen befristeten AV der vor 3Monaten ausgelaufen war und natürlich nicht verlängert wurde. (aufgrund der Schwangerschaft) Ihr 1. Elternzeit Jahr macht Sie zuende. Dann hat Sie die Möglichkeit einen neuen attraktiven Job anzunehmen. Deshalb kein 2. Jahr. Ich, als Vater habe bisher 4 Monate Elternzeit mit Teilzeit genommen (dachte mehr geht nicht) und bin nun am überlegen, das so beizubehalten. Also dann, wenn meine Freundin ihre EZ endet und Sie wieder voll arbeit, würde ich gern weiter in Elternzeit mit Teilzeit bleiben. Meinem Arbeitgeber habe ich nie gesagt dass ich "nur" 4 Monate nehme. Ich hatte Ihm einfach mitgeteilt, dass ich von da bis da nehme... Da ich aber nicht wusste, dass ich noch länger Elternzeit nehmen kann habe ich von meinen anderen 32 Monaten nichts erwähnt. VG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Was Du noch beachten solltest ist, dass dein AG, weil Du in deiner ersten Meldung "nur" 4 Monate gemeldet hat, einer erneuen Elternzeit innerhalb der ersten zwei Lebensjahre nicht zustimmen muss. Ich würde das also freundlich mit dem AG besprechen. Je nach Größe des AGs steht dir ja ggf. ohnehin ein Recht auf TZ zu. TZ in EZ ist halt attraktiver, z.B. wegen Kündigungsschutz. Deine Freundin ist aktuell praktisch Hausfrau, wenn sie keinen AG mehr hat und ist nicht in EZ, sie muss da also außer ggf. einer formloser Mitteilung an die EG-Stelle, dass sie ihre EZ beendet hat wegen neuem Arbeitsverhältnis nichts mitteilen. Finanziell wäre es für euch von Vorteil gewesen, wenn ihr neuer AG zustimmen würde, dass sie den Job für 4 Monate mit TZ in EZ (25h) beginnt und deiner auch einer TZ in EZ mit 25h für 4 Monate zustimmt (danach ggf. mehr). Dann hättet ihr vielleicht noch 4 Monate Partnerschaftsbonus rausholen können beim EG. (muss sich aber direkt an den letzten Monat mit EG-Bezug anschließen und ich gehe von aus, dass Du dann im gleichen Haushalt leben müsstest - weiß nicht, ob das bei euch der Fall ist). LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln. Ich hatte beim alten AG das dritte Elternzeitjahr beantragt für den Zeitraum 3.-8. Lebensjahr des Kindes. Kann der neue AG das übernehmen, wenn ich ihn darum bitte? Muss ich dafür irgendwas Offizielles beantragen oder einfach nur bei ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...