DannyHoney
Hallo Frau Bader! Die Frage kommt immer wieder. Scheinbar herrscht hier große Unsicherheit: Ich hatte 4 Monate Elternzeit (zwei davon waren auch Mutterschutz). Mein Mann hat für 22 Monate Elternzeit eingereicht (weil wir ja auch nur für 26 Monate insgesamt halbiertes Elterngeld bekommen sollten). Ursprünglich sollte/wollte mein Mann dann wieder arbeiten gehen. Nun will mein Mann aber die restlichen 10 Monate, die noch "übrig" wären, verlängern, da wir keinen Krippenplatz für unseren Sohn bekommen werden und ihn auch aus finanziellen Gründen nicht U3 unterbringen können. Das Geld, welches mein Mann nach Hause bringen würde, ginge für die Betreuung drauf. Dafür brauchen wir unser Kind nicht in fremde Hände zu geben... Jetzt habe ich gelesen, dass, wenn der Arbeitnehmer nicht die vollen 2 Jahre genommen hat (hat er ja nicht, sondern nur 22 Monate), der Arbeitgeber einer Verlängerung nicht zustimmen muss. Eine Fremdbetreuung ist aber vor dem 3. Geburtstag nicht möglich (schon aus organisatorischen Gründen nicht, vom finanziellen mal abgesehen). Kann der Arbeitgber denn trotzdem dann darauf beharren, uns also zwingen, das Kind fremdzubetreuen? Mein Mann hat von den 22 Monaten bisher 8 absolviert. Die Nachricht käme also sehr früh, dass eine Verlängerung gewünscht ist, da absehbar keine Fremdbetreuung möglich ist... Wie gehen wir hier am besten vor? Wir wollen keinen Stress mit dem AG (aber in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen könnte). Ich danke Ihnen für Ihren Rat! Mit freundlichen Grüßen DannyHoney
Hallo, am besten den Antrag dem AG persönlich bringen und die Umstände schildern. Ein Anspruch besteht nicht.Der AG kann niemanden zwingen, aber er kann auf Vertragsvollzug bestehen - und dann muss Ihr Mann kündigen Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Deswegen wird ja meist immer dazu geraten, die ersten zwei Jahre der Elternzeit definitiv zu verplanen (also die 24 Monate), damit man die Möglichkeit auf Verlängerung hat. In dem Fall deines Mannes fehlen dazu ja nur 2 Monate und ich würde jetzt einfach schonmal die Verlängerung des Elternzeitbegehrens bis zur Vollendung des 3.LJ (Tag vor dem 3ten Geburtstag) des Kindes schriftlich dem AG mitteilen mit der Bitte um Bestätigung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die aus den 2 fehlenden Monaten jetzt so ein Problem machen, da das ja minimal ist. Aber wenn doch, kann der AG leider die Zustimmung zur Verlängerung der EZ verweigern. Hättest Du denn ansonsten noch die Möglichkeit deine EZ bei deinem AG anzugeben? Ansonsten kommt dann wohl nur noch eine Tagesmutter in Frage. Die kann man auch über das Jugendamt "buchen" und erhält evtl. auch finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt. Dann zahlt man nicht die Tagesmutter komplett privat, was ja dann doch sehr teuer sein kann.
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