Frage:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
Hallo Frau Bader,
Ich habe eine dringende Frage. Nach zwei Jahren Elternzeit möchte ich meine Elternzeit verkürzen, mein AG ist einverstanden zum 01.01, nun haben ich während der Verhandlungsphase erfahren, dass ich schwanger bin. Neuer Arbeitsvertrag ist bereits unterschrieben beim AG. Nun sieht es wohl so aus, dass ich wegen meiner Herzkrankheit ein Beschäftigungsverbot bekommen soll. Muss ich meinen AG informieren und muss meinen neuen Anstellungsvertrag wiederrufen? Mutterschutz wäre erst im Mai.
von
Sousii1
am 19.12.2017, 17:45
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
Hallo,
wenn der Vertrag unterschrieben ist, bleibt er bestehen.
Wegen des Herzproblems wäre normalerweise eine Krankschreibung das richtige Mittel, denn die Herzproblematik hat ja wahrscheinlich nichts mit der Arbeit zu tun.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2017
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
Für eine Herzkrankheit kann es kein Beschäftigungsverbot geben, weil das keine schwangerschaftsbedingte Beschwerde ist! Die Herzkrankheit hat doch wohl schon vor der Schwangerschaft bestanden. Da bleibt - wenn überhaupt - nur eine AU.
Mitglied inaktiv - 19.12.2017, 19:45
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
bv gibt es nur, wenn es schwangerschaftsbedingte ursachen sind, die das leben von mutter und kind bei weiterbeschäftigung gefährden. dieses dann vom arzt
wenn es um gefahren am arbeitsplatz und fehlende immus geht, ist der ag zuständit, und der arzt raus
herzkrank warst du vorher. also wirst du rechtlich gesehen wenn überhaupt eine krankmeldung erhalten, und nach 6 wochen krankengeld. eine andre lösung gibt es nicht. außer normal arbeiten. ich verstehe nicht was eine herzkrankhei und schwangerschaft dich am arbeiten hindern soll. aber naja
von
mellomania
am 19.12.2017, 19:57
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
Man kann durchaus ein Problem mit dem Herzen haben und grundsätzlich ohne Schwangerschaft arbeitsfähig sein und natürlich kann in der Schwangerschaft die Gefahr der Verschlechterung bei Vollzeit bestehen. Deswegen entscheidet der FA kein Risiko einzugehen und erteilt eben ein BV.
Mitglied inaktiv - 19.12.2017, 21:06
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
naja es ist ja so, das eine Schwangerschaft eine ausserordentliche Anstrengung für den Kreislauf und das Herz sind, es wird ja die doppelte Menge Blut durchgepumpt usw.
daher kann es sehr wohl sein das diese Vorerkrankung in Relation mit der Schwangerschaft ein Risiko für Mutter und Kind darstellt, was es ohne Schwangerschaft ja nicht sein würde
von
littlestarling82
am 19.12.2017, 21:27
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
littlestarling82
Supi erklärt
Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 06:46
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
Hallo Frau Bader,
Ich hätte auf meine Herzkrankheit vielleicht noch mehr eingehen müssen. Aber littlestarling82 hat es super erklärt, ich leide an einem AV Block 2. Grades, dieser ist womöglich während meiner ersten Schwangerschaft aufgetreten. Es ist eine Art von Herzrhythmusstörung die gerade und besonders vermehrt in der Schwangerschaft Auftritt, deshalb soll ich jede erdenkliche Art von Stress vermeiden. Muss ich was befühlten, wenn ich dann gleich zum Arbeitsbeginn am 01.01 das beschäftigungsverbot einreiche?
von
Sousii1
am 20.12.2017, 18:49
Antwort auf:
Elternzeit verkürzt nun Beschädigungsverbot
AV-Block habe ich mir fast gedacht. Das hing bzw hängt bei mir auch in der Luft. Und auch logisch das der Arzt dann ein BV aussprechen will. Dich wird wohl keiner während einer Schwangerschaft auf den OP-Tisch legen um dir einen Schrittmacher zu verpassen der sonst nicht nötig wäre. Bei mir ist der übrigens nach der 1ten Schwangerschaft festgestellt worden, wenn auch bei mir nur extrem leicht.
Mitglied inaktiv - 20.12.2017, 19:02